Reisekostenerstattung bei Vorstellung
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular unmittelbar - spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten - nach Ihrem Termin zusammen mit den Originalbelegen an den Bereich, bei dem Sie zum Gespräch eingeladen waren.

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C8.2

Erstattung der Reisekosten

Im Einladungsschreiben finden Sie in der Regel Hinweise darauf, ob und welche Auslagen bei Vorstellungsgesprächen und Auswahltagen übernommen werden. Sollten Unklarheiten bestehen, fragen Sie bitte bei Ihrem einladenden Fachbereich nach.

Bitte stimmen Sie auf jeden Fall vor Ihrer Reise mit dem einladenden Fachbereich ab, wenn Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen möchten als zunächst vereinbart. Parkhaus- oder Taxigebühren sowie unabgesprochene Reisekosten können generell nicht übernommen werden.

Es werden nur Kosten erstattet, die durch Originalbelege nachgewiesen werden. Belege über 150 € müssen auf die einladende Gesellschaft ausgestellt sein, ausgenommen sind Fahrausweise. Grundsätzlich gilt für alle Leistungen, dass der Nettobetrag, der Mehrwertsteuerbetrag/-satz, sowie der Bruttobetrag ausgewiesen sein sollten.

Bitte füllen Sie das Formular zur Erstattung der Reisekosten am Computer aus und senden das ausgedruckte und unterschriebene Formular mit den Originalbelegen an den Bereich, bei dem Sie zum Gespräch eingeladen waren.

 

Anreise per Flugzeug

Falls wir mit Ihnen die Anreise per Flugzeug vereinbart haben, haben Sie von uns ein Flugticket oder einen Reservierungscode für Ihre Anreise erhalten. Hierbei handelt es sich in der Regel um ein Standby-Ticket. Das bedeutet, Sie können nur Flüge nutzen, auf denen Plätze frei sind. Weitere Informationen zu Ihrem Flug und den Reisemodalitäten finden Sie im Einladungsschreiben. Wenn Sie Fragen haben, klären Sie diese bitte mit Ihrem einladenden Fachbereich.

 

Anreise mit der Bahn

Falls wir mit Ihnen die Anreise per Bahn vereinbart haben, so erstatten wir Ihnen in der Regel nach Vorlage der Originalbelege die Fahrt in der 2. Klasse. Bitte nutzen Sie dazu das Formular „Reisekostenerstattung“ in der rechten Spalte auf dieser Seite.

 

Anreise mit dem PKW

Falls wir mit Ihnen die Anreise per PKW vereinbart haben und zugesagt haben, Anfahrtskosten zu erstatten, erhalten Sie einen Beitrag zu den Betriebskosten in Höhe von 9 Cent pro Kilometer von uns. Bitte nutzen Sie dazu das Formular „Reisekostenerstattung“ in der rechten Spalte auf dieser Seite.