Erstattung der Reisekosten
Wir klären vorab mit Ihnen die Modalitäten Ihrer Anreise. Bitte stimmen Sie vor Ihrer Reise mit uns ab, wenn Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen möchten als zunächst vereinbart. Möchten Sie trotz eines angebotenen Flugtickets oder der Anreisemöglichkeit per Bahn im eigenen PKW anreisen, ist leider keine Kostenerstattung möglich. Parkhaus- oder Taxigebühren sowie unabgesprochene Reisekosten können generell nicht übernommen werden.
Anreise per Flugzeug
Haben Sie von uns ein Flugticket oder einen Reservierungscode für Ihre Anreise erhalten, so handelt es sich in der Regel um ein Standby-Ticket. Weitere Informationen zu Ihrem Flug und den Reisemodalitäten finden Sie im Einladungsschreiben. Bitte nutzen Sie für die Anfahrt zum Flughafen öffentliche Verkehrsmittel. Sollte dies nicht möglich sein, erstatten wir Ihnen für Ihre PKW-Anfahrt zum Flughafen 9 Cent pro Kilometer.
Anreise mit der Bahn
Reisen Sie mit der Bahn zu Ihrem Termin, so erstatten wir Ihnen nach Vorlage der Originalbelege die Fahrt in der 2. Klasse.
Anreise mit dem PKW
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, mit dem Flugzeug oder der Bahn zu Ihrem Termin anzureisen, bitten wir um vorherige Absprache. Wir können Ihnen dann 9 Cent pro Kilometer erstatten.

